16. August 2017

NSU: Plädiere auch du!


Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln ...
So, nachdem Götzl völlig überrraschend unter Auslassung von Teil zwei aus Satz 2 Paragraph 160 StPO in die Schlußvorstellung am OLG-Stadl ging, sei ganz kurz dazu Stellung genommen.

Unter Mißachtung der geltenden Rechtslage fand eine Ermittlung von zur Entlastung dienenden Umständen nicht statt.

Plädoyers sind im Grunde unwichtig. Im Strafprozeß wird nicht steno­grafiert, Tonaufzeichnungen finden nicht statt, Beweise bleiben im Gedächtnis haften und werden am Ende des Verfahrens in den Vorträgen der beteiligten Parteien gewürdigt. Oder auch nicht, wenn das Erinne­rungsvermögen dem einen Strich durch die Rechnung macht.

Plädoyers im Strafprozeß sind die Verschwörungstheorien der jeweiligen Parteien. Der Staatsanwalt wird die zur Last gelegten Taten im schwär­zesten Schwarz malen, das Pantone zur Verfügung stellt. Im Notfall war nur Hitler schlimmer als der Angeklagte. Die Verteidigung lügt am ande­ren Ende alle Engel aus dem Himmel auf die Erde, weil der Angeklagte natürlich nichts mit der Fieberphantasie des Staatsanwaltes zu tun hat.

Plädoyers sind als ausschließlich für den Binnengebrauch am Gericht gedacht, um die Richter für die am Schluß ge(f)orderte Strafe zu begei­stern. Die wiederum können, müssen sich aber nicht die Ohren zuhalten, weil sie ihr Urteil längst gefällt haben.

Plädoyers sind nicht für den Gebrauch außerhalb des Gerichts gedacht. Nur wenn es um den NSU geht, da ist das etwas anders, da wird sogar das Plädoyers zum Propagandaschwein. Äh, umgedreht, die Propaganda­schweine versammeln sich um das selbige wie ihre natürlichen Vorbilder um den Futtertrog.

Aus den genannten Gründen fällt beim AK NSU die Berichterstattung über diesen Gerichtslangweiler weitestgehend aus, weil der Nährwert bei Null liegt. Sie fällt auch deswegen aus, weil die ersten Verschwörungs­theorien der Bundesanwaltschaft so unterirdisch sind, daß sich jede Beschäftigung damit verbietet.

Es sei allerdings ausgegebenen Anlaß auf ein methodisches Problem hingewiesen, das wir später noch in all seiner dichterischen Pracht werden erleben dürfen, wenn die Opferanwaltsmafia ihre Erlebnisse aus tausend und einer Terrornacht präsentiert. Schon bei den bisherigen Einlassungen der Staatsanwälte wurde die gesamte Palette des deutschen Märchengutes präsentiert. Narin und Genossen ist das aber zu dick aufgetragen, was sich Diemers kleine Verschwörerzelle ausgedacht hat. Es ist ihnen zu viel Rumgeblödel und zu wenig Beachtung des Antifageschreis.

Die Bundesanwaltschaft ist durchschaut und erscheint uns gläsern und wie ein Berg geleakter Akten. Die Märchen von einer Kleinstmini­terror­zelle mit drei Leuten ist denen nicht genug. Es müssen wenigstens derer dreihundert her. Blödelt die Bundesanwaltschaft märchenhaft, so deren Gegenspieler märchenhafter.

An der Fernuni Hagen sieht man das weitaus gelassener. Die dort tätigen Profis haben den Daumen genau in die Wunde der Vorträger gedrückt und eitern deren Unvermögen genußvoll heraus. Wenn man schon Märchen erzählt, so der Leiter des Fachbereiches Rhetorik, dann bitteschön immer dicht an der Wahrheit entlang. Alles andere bietet zu viel Breitseite. Er empfiehlt den Teilnehmern der Gerichtsshow den Besuch seines Leistungskurses "Spannend plädiert".

Und nun zu einem ganz anderen Thema. EDV 11.

Greger
Einen weiteren Beleg für die terroristische Ausrichtung der Gruppe stellt der sog. NSU-Brief dar. Das Dokument wurde als elektronische Datei im Datenbestand auf der Festplatte USB Seagate EDV 11 in der Frühlingsstraße sichergestellt. Die Einzelheiten haben die Zeugen Pflug und Scheuber bekundet und der Brief wurde in Augenschein genommen.
Äh, Greger sollte aus den Ermittlungsakten oder von ihrem Zuflüsterer wissen, daß mindestens zwei Dinge im Prozeß aus zeit­taktischen Gründen keine Erwähnung fanden. EDV 11 war Emingers Mitbringsel in seine zeitweilige Bleibe Frühlingsstraße, nachdem er bei seiner Frau rausgeflogen war bzw. selber den Klügeren gab und sich von dem Flittchen verabschiedete.

Es wurde gar nicht ermittelt, ob Böhnhardt und Mundlos jemals mit dieser Festplatte zu tun hatten. Es wurde ja nicht mal ermittelt, wer der Eigentümer und/oder Hauptnutzer war. Nur die Nutznießer, die sind klar benennbar.

OStA’in Greger (das Deppenapostroph haben die Dumpfbacken der Antifa da hingemacht, das ist nicht vom AK NSU)
Zu den Erstellungsphasen und Arbeitsschritten bis Fertig­stellung hat der Zeuge Dern bekundet. ... Die Originalclips wurden zunächst auf EDV 11 überspielt, dann wurde der Ton entfernt, und die Clips wurden mittels Videoschnittprogramm aufwändig bearbeitet. Der neue Film wurde mit einer neuen Tonspur versehen. Zahlreiche, in elektronischer Form in der Wohnung sichergestellte, bereits bearbeitete Dateien, die in der Endversion überhaupt keinen Eingang fanden, belegen eine zeitintensive Bearbeitung, wie auch einen Diskussions- und Auswahlprozess innerhalb der Gruppe.
Da hat der Dern aber tüchtigen Scheiß bekundet. Es läßt sich überhaupt nicht feststellen, ob die Originalclips zunächst auf EDV 11 überspielt wurden. Es kann auch die siebte Version der dritten "Raubkopie" gewesen sein, die auf EDV 11 landete.

Anhand der Festplatte läßt sich ebenfalls keinesfalls feststellen, daß dann die Tonspur entfernt wurde. Auch das kann woanders geschehen sein. Die zahlreichen sichergestellten Dateien belegen gar nichts, sofern sie nicht zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden können. Sie belegen schon gar nicht einen intensiven Diskussionprozeß. Das ist Bullshit. Wie sollen sie das belegen? Das sind Verschwörungstheorien des BKA.

Ein paar Hochlichter staatsanwaltlicher Fabulierkunst seien kurz hintenangestellt.
Diemer

Danach hat Beate Zschäpe ... gemeinsam mit Uwe Böhn­hardt und Uwe Mundlos 9 Menschen ermordet, in der Zeit zwischen 1998 und 2011 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft ermordet und einen Anschlag auf Polizeibeamte begangen, bei dem eine Polizeibeamtin verstarb und ihr Kollege schwer verletzt wurde.
Achso? Michelle Kiesewetter verstarb während eines Polizeinsatzes? So wie kürzlich Annika Geisendorf? Sind Polizisten Opfer zweiter Klasse? Schade, daß in der vereinten Bundesrepublik Deutschland der Gebrauch des Rohrstocks zur Züchtigung und Mäßigung Schutzbefohlener nicht mehr gestattet ist. Es wäre ein gar lustiger Tanz auf den Ärschen der Delinquenten.

Warum die Kurden bei den Ermordeten nicht mitgezählt werden, erschließt sich nur aus der Staatsschutzfunktion des Generalbundes­anwaltes.
Greger

Daneben war die Angeklagte mit der Archivierung und mit der Erstellung der letztlich von ihr persönlich veröffentlichten Bekenner-DVD befasst.
Nö. Weder das eine noch das andere. Veröffentlicht hat sie die Krabbel­gruppe des Merseburger Paffen König beim Spiegel in enger Zusammenarbeit mit der Staatsschutzausgründung apabiz. Darauf sind sie sogar heute noch stolz und wiederholen es immer wieder in Endlosschleife.

Und ob Zschäpe überhaupt einen Anteil an der Erstellung und Archi­vierung einer "Bekenner-DVD" hatte, das wurde überhaupt nicht ermittelt, denn dafür müßte eine solche vorliegen. Es gibt keine Bekenner-DVD.
Greger

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme töteten Böhnhardt und Mundlos unbeschadet ihrer psychopathischen Züge nicht aus Mordlust und auch nicht gelegenheitshalber aus Frustration.
Äh, Böhnhardt und Mundlos sind nie einer forensischen oder externen psychiatrischen/psychologischen Begutachtung unterzogen worden. Wer andere als Psychopathen zichtigt, ist selber einer. Es sei denn die psychiatrische Forensik von Leichen ist der letzte Schrei deutscher Gerichtsbarkeit. Dann ist eine solche Aussage natürlich statthaft.
Greger

Die Gruppierung hatte 10 Liter Kraftstoff gelagert in der Wohnung.
Äh nö! Ob, und wieviel Kraftstoff in der Wohnung gelagert wurde, das ist eine drogenhalluzinierte Fieberphanatsie. Das läßt sich nicht ermitteln. Nichtmal hinermitteln.
Die Recherche der Angeklagten im Internet und ihr gezieltes strukturelles Vorgehen am 4. und 5.11.2011 belegen ...
Schon wieder ein heftiger Griff ins Klo. Ob Zschäpe am 4./5.11. im Inter­net recherchierte bzw. ob sie gezielt strukturell vorging, das weiß nur Zschäpe selber. Immerhin gab sie nach eigenem Bekunden seit 2.11. den Harrison Ford und wollte fort. Sie war auf der Flucht.

Zusammenfassung: So liebe Leute, jetzt wißt ihr, warum Plädoyers wirklich nur für den Binnendiskurs taugen, und warum die Mitglieder des AK NSU keine Lust haben, sich mit Goebbelspropaganda zu beschäftigen. Das ist so unterirdisch schlecht, daß sogar die Fernuni Hagen das Fortbildungsbegehr der Bundesanwälte abgelehnt hat, wie wir hinter vorgehaltener Hand erfuhren.